PKW


(Klasse B - Begleitetes Fahren ab 17)


Informationen zur Ausbildung

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit:

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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger:

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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „Begleiteten Fahren“

Einschluss der Klassen: AM, L

Infobroschüre Führerschein mit 17 - Tipps und Hinweise für Jugendliche, Eltern und Begleiter | Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Mindestalter 30 Jahre
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mind. fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
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nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

Bei der Führerscheinbehörde einzureichende Formulare:

Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17", Beiblatt 1

Beiblatt 1

Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17", Beiblatt 2

Beiblatt 2

Bei Ersterteilung:

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Bei Erweiterung:

6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Grundausbildung

Sonderfahrten
- 225 Minuten Überlandfahrt
- 180 Minuten Autobahnfahrt
- 135 Minuten Nachtfahrt

Grundbetrag:

370,00 EUR

Theoretische Prüfung:

45,00 EUR

Wiederholg. Theorieprüfg.:

55,00 EUR

Praktische Prüfung:

145,00 EUR

Fahrstunde (45 Min.):

55,00 EUR

Sonderfahrten (45 Min.):

61,00 EUR

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.